Die Stiftung
Deutsches Museum
Am 4. Februar 2002 genehmigte die Bezirksregierung Weser-Ems die Errichtung
der Stiftung Deutsches Marinemuseum. Unter der Aufsicht des Kuratoriums
Deutsches Marinemuseum steuert der ehrenamtlich tätige Stiftungsvorstand
die Geschicke des Museums, das durch die Geschäftsführung wie
ein privatwirtschaftliches Unternehmen geführt wird.
Auszug aus der Stiftungssatzung vom 10.11.2001:
§ 2 Stiftungszweck
Aufgabe der Stiftung ist die Förderung kultureller Zwecke. Der Zweck
wird verwirklicht insbesondere durch das Betreiben des Deutschen Marinemuseums.
Hierbei ist Ziel der Stiftung:
- Marine- und marinebezogene Exponate entgegenzunehmen, zu erwerben,
zu sammeln, aufzubewahren und zu pflegen, um sie in zeitgemäße
und museumspädagogisch angemessener Form der Öffentlichkeit
zu präsentieren;
- Beiträge zur historischen Erforschung der deutschen Marinen zu
leisten und deren Ergebnisse durch Ausstellungen, Vorträge, Veröffentlichungen
oder andere geeignete Veranstaltungen der Öffentlichkeit nahe zu
bringen, um das Verständnis für die historische Rolle und
Bedeutung der deutschen Marinen und ihrer Werften zu entwickeln, zu
fördern und zu erhalten;
- in Zusammenarbeit mit anderen in diesem Bereich tätigen Organisationen
Beiträge zur wissenschaftlichen Erforschung der marine- und werftbezogenen
Stadtgeschichte Wilhelmshavens zu leisten;
- in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen den Seegedanken und das
maritime Bewusstsein vor allem in seiner militärischen und historischen
Dimension zu fördern;
- Finanzielle Zuwendungen (z.B. von Stiftungen) zu erlangen und in geeigneter
Weise für das Deutsche Marinemuseum zu werben, um seinen Bekanntheitsgrad
zu erhöhen;
Zu den Aufgaben der Stiftung gehört auch die Durchführung
von Hafenrundfahrten mit Stiftungseigenen Barkassen mit dem Zweck, die
Entwicklung der Wilhelmshavener Hafenanlagen im Zusammenhang mit der
Geschichte der Marine in Wilhelmshaven zu vermitteln.
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