3G-Regel in Kraft – U 10 wieder zu besichtigen

Ab sofort gilt die 3G-Regel für den Besuch des Deutschen Marinemuseums.

17. September 2021

Aufgrund der Entwicklung der pandemischen Lagen gilt seit heute die 3G-Regel für den Besuch des Deutschen Marinemuseums. Bitte halten Sie bei Ihrem Besuch einen Nachweis über Ihren vollständigen Impfschutz, eine Genesenenbescheinigung oder einen Nachweis über einen negativen Corona-Test sowie einen amtlichen Lichtbildausweis bereit.

Eine gute Nachricht gibt es jedoch auch: das Küsten-U-Boot “U 10” ist wieder zu Besichtigung freigegeben.

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