
3G-Regel in Kraft – U 10 wieder zu besichtigen
Ab sofort gilt die 3G-Regel für den Besuch des Deutschen Marinemuseums.
17. September 2021
Aufgrund der Entwicklung der pandemischen Lagen gilt seit heute die 3G-Regel für den Besuch des Deutschen Marinemuseums. Bitte halten Sie bei Ihrem Besuch einen Nachweis über Ihren vollständigen Impfschutz, eine Genesenenbescheinigung oder einen Nachweis über einen negativen Corona-Test sowie einen amtlichen Lichtbildausweis bereit.
Eine gute Nachricht gibt es jedoch auch: das Küsten-U-Boot “U 10” ist wieder zu Besichtigung freigegeben.