Job-Angebot: Mitarbeiter (m/w) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (20 Std./ Woche)

Wir, die Stiftung Deutsches Marinemuseum, betreiben als Stiftung des Privaten Rechts das Deutsche Marinemuseum in Wilhelmshaven. Unter dem Motto „Menschen – Zeiten – Schiffe“ stellt es die Geschichte der Deutschen Marinen von 1848 bis zur Gegenwart dar und zählt jährlich mehr als 100.000 Besuche. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Mitarbeiter […]

10. Februar 2017

Wir, die Stiftung Deutsches Marinemuseum, betreiben als Stiftung des Privaten Rechts das Deutsche Marinemuseum in Wilhelmshaven. Unter dem Motto „Menschen – Zeiten – Schiffe“ stellt es die Geschichte der Deutschen Marinen von 1848 bis zur Gegenwart dar und zählt jährlich mehr als 100.000 Besuche.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Mitarbeiter (m/w) für den Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Zu dessen Aufgaben zählen das Verfassen von Pressemitteilungen, die Pflege des Presseverteilers, das Verfassen von Newslettern, das Anpassen von Anzeigen, die Mitarbeit an der Marketingplanung sowie die Pflege der Homepage und der Darstellung des Museums in den Sozialen Netzwerken.

Hierzu werden gute Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache sowie einschlägiger Office Produkte, von Adobe InDesign sowie Erfahrung im Umgang mit Content-Managementsystemen und im Umgang mit Sozialen Medien erwartet. Motivation, Dialog- und Teamfähigkeit sowie Bereitschaft zur Begleitung von Veranstaltungen auch außerhalb der Kernarbeitszeiten werden ebenfalls vorausgesetzt.

Die Vergütung beträgt bei 20 Wochenstunden 1000,- EUR brutto pro Monat. Die Anstellung ist zunächst auf ein Jahr befristet.

Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis 3. März 2017 unter Bezugnahme auf diese Anzeige an

Stiftung Deutsches Marinemuseum
z. Hd. Dr. Stephan Huck
Südstrand 125
26382 Wilhelmshaven

oder über das Kontaktformular auf dieser Homepage.
Bitte beachten Sie, dass eine Rücksendung eingesandter Bewerbungsunterlagen nur bei Beilage eines adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlages erfolgt. Anderweitige Unterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.

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